Ablauf

In einem unverbindlichen Erstgespräch nehmen wir uns gemeinsam Zeit, um uns kennenzulernen und Ihre Anliegen, Fragen sowie Erwartungen zu klären. Ebenso informiere ich Sie dabei über meine Arbeitsweise und die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit.

Wichtige Punkte im Erstgespräch:

  • Was führt Sie in meine Praxis?
  • Welche Themen beschäftigen Sie?
  • Was wurde bisher unternommen?
  • Welche Erwartungen haben Sie an die Behandlung?

Nach dem Erstgespräch haben Sie Zeit, sich zu entscheiden, ob Sie einen gemeinsamen längerfristigen psychotherapeutischen Prozess beginnen möchten. Die psychotherapeutischen Sitzungen in einer laufenden Therapie finden ein Mal wöchentlich in meiner Praxis statt. Eine Einheit dauert dabei 50 Minuten.

Je nach Indikation und Bedarf bespreche ich mit Ihnen auch die Sinnhaftigkeit des Einbezugs von Expert:innen und Fachärzt:innen folgender Berufsgruppen:

  • Psychiater:innen (psychopharmakologische Abklärung)
  • Psycholog:innen (Diagnostik)
  • Allgemeinmediziner:innen (medizinische und psychosomatische Abklärung)

Kosten

Die Kosten für eine Sitzung betragen 80 EUR. Die Kosten für ein Erstgespräch belaufen sich auf 60 EUR. Das Erstgespräch ist bar vor Ort zu bezahlen.

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig abzusagen. Absagen bis 48 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei möglich. Danach oder bei Nichterscheinen ist das Ausfallhonorar in der Höhe des vollen Stundensatzes zu bezahlen.

Lehrsupervision

Ich befinde mich im letzten Abschnitt in der Ausbildung zum Psychotherapeuten und bin verpflichtet, die Qualität meiner Arbeit und unseren psychotherapeutischen Prozess in regelmäßigen Supervisionen mit erfahrenen Psychotherapeut:innen zu reflektieren. Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision können nicht über die Krankenkasse abrechnen, jedoch einen vergünstigten Tarif anbieten.

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeut:innen (auch jene in Fachausbildung unter Lehrsupervision) unterliegen gemäß § 45 des österreichischen Psychotherapiegesetzes einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt auch gegenüber Ärzt:innen, Behörden, Angehörigen und Supervisor:innen. Alles, was Sie mir bei der Kontaktaufnahme, im Erstgespräch sowie in weiteren Psychotherapiesitzungen anvertrauen, wird daher von mir streng vertraulich behandelt.